Regionalbudget 2025 Wir fördern Ihr Kleinprojekt!
Mit dem Förderinstrument Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben. Für die Förderperiode 2025 stellt das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken der ILE Ebrachgrund bis zu 75.000 € zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung. Ziel ist, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.
Die ILE Ebrachgrund ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Was kann gefördert werden?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden. Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Bruttokosten zwischen 625 und 20.000 €. Es werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Fördersumme pro Projekt ist auf maximal 10.000 € gedeckelt.
Voraussetzung ist, dass sich die Umsetzung der Projekte positiv auf das Leben in den Kommunen im ILE Gebiet auswirkt und einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des ILEKs leisten. Die Projekte müssen z.B. zur Belebung von Ortskernen, zur Sicherung der Grundversorgung, zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, zum Flächensparen oder zur Digitalisierung beitragen.
Wichtig ist, dass die Projekte noch nicht begonnen wurden und bis 20. September 2025 umgesetzt werden können.
Wer kann sich um die Förderung bewerben?
- Vereine
- Verbände
- Mitgliedskommunen
- Unternehmen
- Privatpersonen
aus den ILE Gemeinden können Förderanfragen für die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Regionalbudgets stellen.
Wann darf mit der Projektumsetzung begonnen werden? Wann muss das Projekt abgeschlossen sein?
Nach der Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrages kann mit dem Projekt begonnen werden. Das Projekt muss bis zum 20.09.2025 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein. Dann müssen die Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen, wie Rechnungen, Zahlungsbelege und Fotos beim ILE-Management abgegeben werden.
Interessierte können ihre Projektanfragen bis zum 9. Dezember beim ILE Management einreichen. Nachfolgend sichtet das Entscheidungsgremium der ILE Ebrachgrund alle eingegangenen Anfragen und entscheidet nach Projekten, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Ihre Ansprechpartnerin
Svenja Schäfer, Tel. 0152 26849307, ebrachgrund[at]cima.de
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
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